Die Niederlassungserlaubnis ist der unbefristete nächste Schritt. Voraussetzungen sind u. a.:
• 5 Jahre Aufenthalt mit Aufenthaltserlaubnis
• Deutsch B1
• 60 Monate Rentenbeiträge
• Gesicherter Lebensunterhalt
• Grundkenntnisse über Recht & Gesellschaft
Wir prüfen Ihren Fall individuell, helfen bei den Nachweisen und vertreten Sie gegenüber der Ausländerbehörde.